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Leicht hat er es nicht gehabt mit seiner wohl bekanntesten Bühnenfigur. Die junge Dame brachte nicht nur diverse Männer um den Verstand und teilweise, direkt oder indirekt, ums Leben, auch ihrem geistigen Vater machte sie das schriftstellerische Leben schwer. Was vor allem daran lag, dass sie recht ungehemmt ihren sexuellen Trieben nachging und, mehr oder weniger freiwillig, auch den Beruf einer Prostituierten ausübte. Dieses freizügige Verhalten rief zu einer Zeit, da das bürgerliche Moralempfinden extrem zart besaitet war, sofort die Moralrichter auf den Plan. Womöglich hatte die Zensurbehörde extra einen Beamten abgestellt, der ausschließlich die Texte des verhaltensauffälligen Autoren betreute, denn mit schöner Regelmäßigkeit wurden dessen Schriften kritisch unter die Lupe genommen und verboten.
Überraschend kam das für den Satiriker und Mitbegründer der Zeitschrift Simplicissimus nicht, schließlich legte er es gezielt darauf an, mit den Konventionen zu brechen und dem Spießbürgertum einen Spiegel vorzuhalten. Sein satirisches Gedicht über Wilhelm II., das im1896 gegründeten Simplicissimus erschien, wurde 1898 von der Zensur als Majestätsbeleidigung eingestuft. Um der polizeilichen Verfolgung zu entkommen, setzte sich der unbequeme Autor in die Schweiz ab. Als er sich dann ein Jahr später stellte, wurde er zu neun Monaten Haft verurteilt.
Aber eigentlich hatten ihn die Behörden schon seit 1891 auf dem Kieker. Da hatte er sein erstes bedeutendes Bühnenstück veröffentlicht, das aber erst 15 Jahre später in zensierter Form unter der Regie von Max Reinhardt in Berlin uraufgeführt werden konnte.
Aber kehren wir jetzt zurück zu dem Stück, an dem er über mehrere Jahre hinweg gearbeitet hat und das zuerst in zwei Teilen erschien. Der erste Teil in vier Akten wurde 1898 in Leipzig uraufgeführt. Der zweite Teil in drei Akten, 1902 in Buchform veröffentlicht, war erst 1904 in Nürnberg auf der Bühne zu sehen.
Der Zensurprozeß um den zweiten Teil ging durch drei Instanzen: das königliche Landgericht I in Berlin, das Reichsgericht in Leipzig und das Königliche Landgericht II in Berlin. In seinem ausführlichen Vorwort zu der endgültigen Fassung schrieb der Verfasser einige launige Worte über diesen Zensurvorgang: „(...) Nachdem die Anklage das Drama als ein jeden sittlichen und künstlerischen Wertes bares Machwerk bezeichnet hatte, wurden von sämtlichen drei Instanzen, die ein Urteil über das Stück zu fällen hatten, gerade seine sittlichen und künstlerischen Qualitäten anerkannt. (...) Das Landgericht I war auf Grund dieser Anerkennung zur Freisprechung der Angeklagten und zur Freigabe des Buches gelangt. Das Reichsgericht stellte sich auf den Standpunkt, dass sittliche und künstlerische Qualitäten nicht ausreichten, um einer Schrift den Charakter des Unzüchtigen zu nehmen und hob auf Grund dieser Anschauung das erste Urteil auf. Das Landgericht II schloss sich der Auffassung des Reichsgerichts an und verfügte, während es die Angeklagten freisprach, die Vernichtung des Buches in seiner ehemaligen Form, wobei es aber seinen sittlichen und künstlerischen Qualitäten eine unvergleichlich sorgfältigere Würdigung zuteil werden ließ, als wie es bis dahin je in öffentlichen Besprechungen geschehen war (...).“
Da war an den Herren Richtern wohl der ein oder andere Literaturkritiker verloren gegangen.
Karl Kraus, der übrigens bei der Aufführung des Stückes 1905 in Wien ebenso wie der Verfasser persönlich eine kleine Rolle übernahm, schrieb über die Hauptfigur, sie sei „die Tragödie von der gehetzten, ewig missverstandenen Frauenanmut“.
Die tragische Frauengestalt sehnt sich nach Liebe, wird aber von den Männern nur als Objekt der Begierde gesehen. Sie entwickelt sich von einer Lolita zur Femme fatale, steigt vom Berliner Gossenkind zur Halbweltdame auf und landet zum Schluss als Prostituierte wieder in der Gosse.

Wie heißt der Autor, der als Kabarettist und Schauspieler auch selbst auf der Bühne stand?
Und wie ist der Titel seiner grotesken Doppeltragödie, der auch gleichzeitig der Name der tragischen Hauptfigur ist?

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